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Jugendschutz
Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden.
Andere alkoholische Getränke:
Unter diese Bezeichnung fallen alle alkoholhaltigen Getränke, die gegärt und anschließend destilliert worden sind. Dazu gehören Weinbrand, Korn, Rum, Whisky, Likör, Magenbitter etc. Als „andere alkoholische Getränke“ gelten auch Spirituosen, die nur einen kleinen Teil „Hochprozentiges“ enthalten, wie zum Beispiel Cocktails. Wie hoch der Alkoholgehalt ist, spielt keine Rolle. Entscheidend ist die Art des Alkohols.
Diese dürfen nur an Erwachsene ab 18 Jahren abgegeben werden.
Sofern Ihre Bestellung Waren umfasst, deren Verkauf Altersbeschränkungen unterliegt, stellen wir durch den Einsatz eines zuverlässigen Verfahrens unter Einbeziehung einer persönlichen Identitäts- und Altersprüfung sicher, dass der Besteller das erforderliche Mindestalter erreicht hat. Der Zusteller übergibt die Ware erst nach erfolgter Altersprüfung und nur an den Besteller persönlich.